Fremdfirmen und Besucher unterweisen
Die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Maßnahmen zu ihrer Aufrechterhaltung zu treffen ist die Pflicht des Unternehmens und endet selbstverständlich nicht bei den eigenen Mitarbeitern. Nach §8 des Arbeitsschutzgesetzes müssen auch Mitarbeiter von Fremdfirmen und Besucher in ausreichendem Maße über Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während der Tätigkeit in Ihrem Betrieb unterwiesen werden.
Mit dem UWEB2000®-Besuchermanagement verfügen Sie über alle notwendigen Funktionen und Tools, um dieser Verpflichtung verantwortungsvoll gerecht zu werden.
Egal, ob Sie verschiedene Fremdfirmen an unterschiedlichen Standorten oder Betriebsteilen einsetzen. Jedem Kontraktor, Besucher oder Gast werden, seinen Angaben entsprechend, die für ihn erforderlichen Schulungen zugewiesen, sodass jede Person in die Lage versetzt wird, sich in Ihrem Hause und auf Ihrem Gelände stets sicher zu bewegen und zu arbeiten.
Die Bedienung der Software in unterschiedlichen Sprachen ist dabei selbstverständlich möglich, sodass sichergestellt ist, dass wirklich jeder Fremdfirmenmitarbeiter die notwendigen Informationen in angemessener Art und Weise erhält. Die Anfertigung eines entsprechenden Zertifikates bzw. Ausweises im Anschluss an die erfolgreiche Schulung bzw. Unterweisung ist natürlich möglich.